Pflichten des Versenders eines Tierversands

Ohne Deine Mithilfe geht es nicht: Sie ist Voraussetzung für die reibungslose Versandabwicklung. Bitte lese deine Pflichten als Versender eines Tierversands gründlich durch und nutze auch unsere Checklisten für den Versand von Aquarientieren. Jede Abweichung der beschriebenen Pflichten stellt eine Gefährdung des Tierwohls dar und wird in Zusammenarbeit mit unserem Versanddienstleister verfolgt und sanktioniert.

 

Vorbereitung des Transports und Tiergesundheit

  1. Der Auftraggeber bestätigt, dass die zu versendenden Tiere am Tag des Versandes frei von sichtbaren Anzeichen einer Erkrankung sind und dass keine Hindernisse gegeben sind, die einem regel- und artgerechten Tiertransport entgegenstehen. Der Auftraggeber sichert insbesondere die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Tierschutz- und Tierseuchengesetz zu.
  2. Vor Transportbeginn muss ggf. eine Fütterung/Tränkung erfolgen.
  3. Sicherstellung eines artgerechten Transports. Platzbedarf, Sauerstoffzufuhr, Schutz vor Verletzungen, etc.
  4. Säugetiere und Vögel sind ausdrücklich vom Versand ausgeschlossen. Ein zuwiderhandeln gilt als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und ist mit hohen Strafen belegt.
  5. Es wird ein Drucker für den Ausdruck des Frachtbriefs und der Tierversandaufkleber benötigt. Diese werden gedruckt und am Paket angebracht.
  6. Tiere und Verpackungen sind von einer Haftung und einem Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn kein grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen wird. Bei grob fahrlässigem Handeln ist die Haftungsobergrenze von für Tierschäden oder Verlust von Tieren auf den Ersatz der Transportkosten (maximal € 2.500,00 je Sendung) begrenzt

 

Verpackung und Kennzeichnung

Die Transportverpackung muss den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und den Vorgaben der IATA Live Animals Regulations in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen. So ist der Auftraggeber verantwortlich für alle nötigen Beschriftungen und Beschilderungen auf dem Tiertransportbehälter. Jeder Container muss ausreichend Platz für die vorgeschriebenen Kennzeichnungen bieten. Dies bedeutet unter anderem:

  1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Tiere artgerecht und der Anzahl der zu versendenden Tiere entsprechend verpackt sind.
  2. Verwendete Transportbehälter müssen die Tiere vor schädlichen Witterungseinflüssen schützen.
  3. Beim Verpacken von Tieren ist sicherzustellen, dass mindestens für die doppelte Dauer der geplanten Beförderung eine ausreichende Sauerstoffversorgung und Temperierung (Siehe Temperaturbedingungen) gewährleistet ist.
  4. Die Transportbehältnisse müssen geruchsneutral, auslaufsicher und für die zu versendenden Tiere ausbruchsicher sein. (Hierzu gehört insbesondere das sorgfältige verschließen von Jutebeuteln beim Transport von Schlangen. Bitte informiere dich hier über ausbruchsichere Methoden)
  5. Kennzeichnung mit Hinweis auf lebende Tiere sowie zwei Richtungspfeilen pro Behälter. Den Aufkleber findest du HIER
  6. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass auf jedem Transportbehälter Angaben über Art, Alter und Anzahl der Tiere angebracht sind. Zusätzlich müssen der Versandtag und die Uhrzeit der Verladung, ggf. besondere Transportmaßnahmen sowie ein erreichbarer Ansprechpartner für Notfälle inklusive einer Notfalltelefonnummer vermerkt sein. Bei falschen/fehlenden Angaben, falscher/fehlender Kennzeichnung oder nicht erreichbarem Notfallkontakt haftet der Auftraggeber. Den Aufkleber findest du HIER

 

Temperaturbedingungen

  1. Durch eine adäquate Transportverpackung ist sicherzustellen, dass in Abhängigkeit von den jeweils tierspezifischen Besonderheiten und unter Berücksichtigung der gegebenen Wetterlage sowie der während des Transportablaufs auftretenden äußeren Temperaturschwankungen die Temperatur innerhalb des Transportbehältnisses im Tierbereich zwischen +7 °C und +29 °C liegt. Der Kurier kann keine aktive Klimatisierung der Sendung gewährleisten.
  2. Je nach Jahreszeit kann die Beigabe von Cold- und Heatpacks in einer Isolierverpackung notwendig sein.
  3. Mit der Übergabe der Sendung an den Kurier, zeigt der Auftraggeber an, dass aufgrund der vorhersehbaren Witterungsverhältnisse ein für die Tiere schadloser Transport entsprechend dem o. a. Temperaturkorridor durchführbar ist.
  4. Der Absender hat sicherzustellen, dass den besonderen Wasserqualitäts- und Temperaturansprüchen der einzelnen Arten Rechnung getragen wird.

 

Versandablauf und Retourenhandling

  1. Der Auftraggeber versichert, dass der Empfänger über die voraussichtliche Auslieferzeit detailliert informiert wird.
  2. Der Auftraggeber hat in jedem Fall eine Abnahme der Sendung sicherzustellen. Dies gilt auch für notwendige Retouren der Sendung.
  3. Die Einhaltung des o. a. Temperaturkorridors, die Bereitstellung vollständiger und korrekter Versandangaben sowie die Einhaltung der Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
  4. Bei Zuwiderhandlung haftet der Auftraggeber. Der Kurier behält sich das Recht vor, die Annahme/Auslieferung einer Sendung bei Unstimmigkeiten zu verweigern. Die Kosten für Ersatztransporte, ggf. notwendige Direktfahrten oder Ausfälle gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Wird während des Transports ein nicht genehmigter Versand einer geschützten Tierart festgestellt, behält sich der Kurier das Recht vor, den Versand zur Anzeige zu bringen und die Sendung per Direktfahrt zu retournieren. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Die Kosten für die Direktfahrt betragen 1,50 € pro Km
  6. Sollte eine Tiersendung nicht zugestellt werden können oder sich aufgrund höherer Gewalt die Laufzeit einer Tiersendung verzögern, kann diese zum Schutz der Tiere über den kürzesten Weg an den Absender retourniert werden.
  7. Im Falle einer notwendigen Retoure wird die Überprüfung des Gesundheitszustands der Tiere durch eine verantwortliche Person in der Station eingeleitet. Bei Zweifel an der Transportfähigkeit der Tiere ist ein Tierarzt zu konsultieren. Die hieraus entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
  8. Ist eine Retoure der Tiere nicht möglich, werden die Tiere unverzüglich an eine geeignete Einrichtung (wie z. B. Tierheim, Zoofachgeschäft) übergeben. Eine spätere Abholung und Rückführung erfolgen nur durch einen neuen Transportauftrag. Entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
  9. Der Auftraggeber bestätigt, dass er neben allen obigen Bedingungen alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemäß den Vorschriften zum Transport und zur Ernährung der Tiere sowie laut Tierseuchenrecht einhält.
  10. Der Auftraggeber hat den Empfänger zur Entsorgung der Tiertransportverpackung inklusive des Inhalts zu verpflichten.
  11. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Tierversand im Routen- und Liniennetz zusammen mit Expressladegut erfolgt.

 

Allgemeine Bedingungen

  1. Die aufgeführten Punkte gelten als Anlage zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

WICHTIG: AquaristiFlohmarkt.de übernimmt keinerlei Haftung. Etwaige entstehende Zusatzkosten die im Rahmen des Lebendtierversands und durch Verletzungen der Pflichten des Auftraggebers entstehen werden in Rechnung gestellt.